Die Differenzbesteuerung findet Anwendung bei gebrauchten Gegenständen und dient dazu, auf die wiederverkaufte Ware nicht nochmals die volle Umsatzsteuer zu berechnen. Anstelle dessen unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Entscheidende Vorraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist es, dass beim Erwerb der Ware keine Umsatzsteuer angefallen ist (z.B. beim Kauf von Privatpersonen).
Für Sie als Endkunde macht das keinen Unterschied, Sie zahlen immer den gleichen Preis inkl. MwSt. Für Selbständige kann es einen Unterschied machen, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Ein Vorsteuerabzug bei Ihrem Finanzamt wäre in diesem Fall nicht möglich (Differenzbesteuerung nach §25a UStG). In dem Fall empfehlen wir einen Artikel mit 19% MwSt. zu wählen.